Willkommen bei der SiGe-Koordination Grübner!

Wir sind Ihr kompetenter Partner wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht. Wir betreuen Baustellen aus allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus.

Die Firmengeschichte

Im Jahr 2000 gründete Bernhard Grübner die Firma SiGeKo Grübner, mit dem Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Das Unternehmen war eines der ersten, welches sich ausschließlich auf dieses Aufgabengebiet spezialisierte und übernahm hier eine Vorreiterrolle.

2006 stieg ich, Jens Grübner in die Firma ein. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich bereits auf  langjährige Erfahrungen im Baustellenmanagement zurückblicken. 2010 übernahm ich die Firma, baute sie kontinuierlich aus und erweiterte das Portfolio.  Seit 2014 firmiert das Unternehmen als "SiGeKo Grübner GmbH".

Wir verstehen uns als kompetenter Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit während der Planungsphase und natürlich bei der Ausführung Ihres Projektes.

Gerne würden wir Sie in einem persönlichen Gespräch von unserer langjährigen Erfahrung und unseres Knowhows überzeugen.
Wann ist ein SiGeKo notwendig?

Wann dürfen Sie uns zur Unterstützung dazu nehmen?

Baustellenbedingungen:
Beschäftigte
Eines Arbeitsgebers
Umfang und Art der Arbeiten
Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte
Eines Arbeitgebers
Umfang und Art der Arbeiten
Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte
Eines Arbeitsgebers
Umfang und Art der Arbeiten
Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte
Eines Arbeitsgebers
Umfang und Art der Arbeiten
Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): JA
Koordinator (§3 Abs.1): NEIN
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): NEIN

Beschäftigte
Mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
Umfang und Art der Arbeiten
Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: NEIN
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

Beschäftigte
Mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
Umfang und Art der Arbeiten
Kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): NEIN
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

Beschäftigte
Mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
Umfang und Art der Arbeiten
Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): NEIN
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

Beschäftigte
Mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
Umfang und Art der Arbeiten
Größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage

Art der Arbeiten: Besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II): JA
Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung (§2 Abs.1): JA
Vorankündigung (§2 Abs.3): JA
SiGe-Plan: JA
Unterrichtung zu den Umständen auf dem Gelände der Baustelle (§2 Abs.4): NEIN
Koordinator (§3 Abs.1): JA
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3): JA

Kompetenzen

Erfahrung

langjährige Erfahrung als SiGe-Koordinator auf Baustellen jeder Größe

Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Schadstoffe

  • Sachkundige für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 524 / BGR 128 / DGUV V 101-004
  • Sachkundige für Arbeiten mit Mineralfasern gem. TRGS 521 Kmf
  • Sachkundige für Asbestarbeiten gem. TRGS 519

Netzwerk

Durch ein gut aufgestelltes Netzwerk können wir auch Bundesweit agieren.

Was bieten wir Ihnen während der Planungsphase | Ausführungsphase

Planungsphase (Leistungsphase 4 bis 7 nach HOAI)

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Koordination nach den Grundsätzen §4 Arbeitsschutzgesetz
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Überprüfen wechselseitiger Gefährdungen durch die Arbeiten auf/an der Baustelle
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Bearbeiten von Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- & Gesundheitsrisiken
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Erstellen des SiGe-Plans & ggf. Anpassung an den Planungsprozess
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Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
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Erstellen einer Baustellenordnung
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Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
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Beratung bei der Ausschreibung
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Beratung bei der Vergabe- & Bauvertragsunterlagen in Bezug auf Arbeitssicherheit
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Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Ausführungsphase (Leistungsphase 8 nach HOAI)

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Erstellung & Einreichen der Vorankündigung an die zuständige Behörde
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Erstellen und Fortführen des SiGe-Plans
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Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den beteiligten Firmen
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Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
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Protokollierung der aufgenommenen Beanstandungen

Impressionen unserer Arbeit

Hier ein paar Beispiele aus unserem Portfolio. Bei spezielleren Bereichen können Sie uns gerne ansprechen.

Der erste Eindruck zählt!

Damit Sie nicht nur unsere Namen kennen, sondern auch ein Bild dazu haben. Hier unser Team der SiGeKo Grübner GmbH

E-Mail: [email protected]
Telefon: 0151 - 74 26 88 80

E-Mail: [email protected]
Telefon: 0170 - 9 32 80 66

E-Mail: [email protected]
Telefon: 0151 - 55 14 13 14

E-Mail: [email protected]
Telefon: 02601 - 6 29 29 66

E-Mail: [email protected]
Telefon: 0151 - 21 39 65 40

E-Mail: [email protected]
Telefon: 01590 - 6 42 47 36

E-Mail: [email protected]
Telefon: 01515 - 9 86 81 45